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Wichtige Information für alle deutschen Speditionen

14.01.2015

Sehr geehrte Geschäftspartnerin, sehr geehrter Geschäftspartner,

wir möchten Sie über Folgendes informieren:

Die deutsche Bundesregierung hat beschlossen, dass ab dem 01 Januar 2015 in Deutschland das Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt.

Jede Dienstleistungserbringung in Deutschland fällt unter dieses Gesetz, d.h. die Zahlung eines derzeitig gültigen Mindestlohns i.H.v. 8,50 Euro je Stunde ist zwingend zu gewährleisten. Dieses gilt auch für ggf. nachrangig eingesetzte Unternehmer, die in unserem Namen Transportleistungen erbringen.

Wir möchten Sie daher bitten die erforderlichen Maßnahmen, um den oben genannten rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

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